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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 47
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tung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre,
insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die
dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur
gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann
unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach
nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleis-
T BIG (3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. (4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehen- den gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket ver- Schaden
Vertragspartnerin wertlos ist.
PRINT sandt werden können. 8. und grober Fahrlässigkeit. Schlussbestimmungen 9. ten. sprechen. und § 36 VSBG) spricht.
trag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in
diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche
tens jedoch € 20,—. Der Vertragspartnerin steht der
Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten nied-
Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Ver-
gütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchs-
für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Ver-
G PRINT bzw. Informations-
T BIG riger sind als die vereinbarte Pauschale. (5) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltun- gen trotz vorangehender Abmahnung und Andro- hung der Kündigung durch die Dozentin, insbe
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) (Stand September 2018)
dere
RINT BIG ten, • • • • 7.
•
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der
tung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt
kennbar ein Interesse an einer Durchführung der
wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat er-
Veranstaltung gerade durch die angekündigte Do-
staltung durch eine bestimmte Dozentin durchge-
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veran-
führt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstal-
Organisatorische Änderungen
PRINT Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeit- punkt der Veranstaltung ändern. (3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispiels- weise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht je- doch nicht. Wird die Ver
NT zentin. sinngemäß. 6. statten. lauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs
5.
dende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den „zahlungspflichtig buchen“-Button nicht betä- tigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korri- giert. (8) Die vhs
G PRINT [www.volkshochschule-aktuell.de]
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volks- hochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt (2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs (3) S
Allgemeines werden. nur als Vermittler auf. juristische Personen. Vertrag lich. gebot abgelehnt hat. und (4) nicht berührt. (6) Die Vertragssprache ist deutsch. 10. Widerrufsrecht Widerrufsrecht
1. 2. schlusses.