Page 47 - Programmheft_21_2
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                 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)                          47
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           tung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre,
            insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die
        dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur
         gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann
       unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach
          nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleis-
 T BIG         (3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei  Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.  (4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehen- den gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat  sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre  Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket ver-  Schaden
              Vertragspartnerin wertlos ist.

 PRINT                sandt werden können.       8.  und grober Fahrlässigkeit.     Schlussbestimmungen   9.  ten.   sprechen.      und § 36 VSBG)   spricht.


        trag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in
         diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche
            tens jedoch € 20,—. Der Vertragspartnerin steht der
              Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten nied-
       Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Ver-
           gütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchs-
          für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Ver-
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 T BIG         riger sind als die vereinbarte Pauschale.   (5) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314  BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere in folgenden Fällen vor:  Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltun- gen trotz vorangehender Abmahnung und Andro- hung der Kündigung durch die Dozentin, insbe

     ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) (Stand September 2018)
                        dere
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                 (2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der
           tung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt
              kennbar ein Interesse an einer Durchführung der
            wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat er-
               Veranstaltung gerade durch die angekündigte Do-
         staltung durch eine bestimmte Dozentin durchge-
        (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veran-
          führt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstal-
       Organisatorische Änderungen
 PRINT            Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeit- punkt der Veranstaltung ändern.  (3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs  nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispiels- weise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie  nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht je- doch nicht. Wird die Ver
 NT             zentin.     sinngemäß.      6.              statten.         lauf der Widerrufsfrist absenden.      Folgen des Widerrufs
       5.
       dende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie  den „zahlungspflichtig buchen“-Button nicht betä- tigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster  auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen  Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den  ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korri-  giert.   (8) Die vhs
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        (1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volks- hochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der  elektronischen Datenübermittlung durchgeführt  (2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als  Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind  keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs  (3) S






       Allgemeines   werden.   nur als Vermittler auf.   juristische Personen.   Vertrag   lich.   gebot abgelehnt hat.   und (4) nicht berührt.  (6) Die Vertragssprache ist deutsch.    10.    Widerrufsrecht   Widerrufsrecht


       1.                           2.                                           schlusses.
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