Page 47 - Programmheft_2025-1
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                 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)                          47
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            ten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn
        gen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung
          mutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem
         wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzu-
       (2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündi-
             die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Ver-
           Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesam-
 T BIG        tragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn  die erbrachte  Teilleistung für die Vertragspartnerin  (3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fern- absatzgeschäften) bleibt unberührt.  (4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden  gesetzlichen Widerrufsrecht Ge- brauch, so hat sie be-

 PRINT                  den können.      9.  ber Fahrlässigkeit.   Körper oder Gesundheit.     10. Schlussbestimmungen      § 36 VSBG)   gen entspricht.
                 wertlos ist.

                     wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine
         Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische
             ner Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin auch
       genschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder
            Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt ei-
          oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen al-
              von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Ver-
               gütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündi-
                      Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch hö-
 G PRINT               here Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere  Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben,  gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages  nisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran  hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Ver- pflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen,
        Religionszugehörigkeit etc.),
 T BIG           gung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.   Höhere Gewalt  (1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus   um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.  (2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereig-  trolle liegt,  ses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,   mieden oder überwunden
           ler Art,
     ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) (Stand Juni 2022)
 RINT BIG                        weist,   •  •  •  Mail.      8.
                   7.
         •
            •

               (1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird in der
       gen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt
        werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird
         die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2)
                  trägt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird
                 Ankündigung der Veranstaltung an- gegeben. Sie be-
           (4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Ver-
              Rücktritt und Kündigung durch die vhs
          Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
            anstaltungen grundsätzlich nicht statt.
 PRINT             diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Ver- trag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Ver- anstaltung. Kosten entstehen der Vertragspartnerin  (2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn  kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die  die vhs nicht zu vertreten hat (z.B.
 NT             6.    hierdurch nicht.   ohne Wert ist.   Pauschale.   genden Fällen vor:   •  torisches Verhalten,   •  vhs,   •    Folgen des Widerrufs
       hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext  über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers   Vertragspartnerin und Teilnehmerin  (1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden ver- tragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als  Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartne- rin) begründet. D
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         ausdrucken.

           3.                         4.       rückerstattet.   5.  kündigte Dozentin.   Grund zu.

        (1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volks- hochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elek- tronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.  (2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als  Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind  keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die v





       Allgemeines   nur als Vermittler auf.   ristische Personen.   bestätigung verwendet wird.   Vertrag   schriftlich angenommen werden.   nicht berührt.  (6) Die Vertragssprache ist deutsch.   meldeadresse usw. korrigiert.   Widerrufsrecht


       1.                         2.                                          ses.
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